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Insolvenzstrafrecht

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Gerät ein Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage, gibt es eine Reihe von strafrechtlichen Gefahren für Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmens- und Steuerberater sowie weitere Beteiligte. Der Gesetzgeber stellt Handlungen wie beispielsweise Buchführungsverstöße, Vermögensverschiebungen, unwirtschaftliche Geschäfte, Scheingeschäfte, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, das Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie die verspätete Stellung des Insolvenzantrags unter Strafe. Bei jeder Insolvenz prüft die Staatsanwaltschaft, ob Straftaten verwirklicht wurden. Gerade in Krisensituationen muss man sich rechtzeitig professionellen Rat einholen und über die Gefahren aufgeklärt sein. Im präventiven Bereich sorgen wir dafür, dass Sie vor strafrechtlichen Risiken geschützt werden.

Aber auch für den Fall, dass die strafrechtlichen Ermittlungen bereits eingeleitet wurden, muss versucht werden, eine Verurteilung zu verhindern. Eine strafrechtliche Verurteilung führt nämlich dazu, dass die Gläubiger z. B. den Geschäftsführer persönlich in Anspruch nehmen. Sie versuchen dann in das Privatvermögen zu vollstrecken.

Neben diesen erheblichen finanziellen Risiken ist auch die berufliche Zukunft bedroht. Wird man nämlich wegen bestimmter Straftatbestände aus diesem Bereich verurteilt, ist man für die weitere Tätigkeit als Geschäftsführer gesperrt.

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Gerne unterstützen wir Sie!

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