Die Jahresbilanz des Zolls 2024 resümiert einen wirtschaftlichen Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung von rund 766 Millionen Euro. Über 11.000 Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie mehr als 6.500 Fälle illegaler Beschäftigung sprechen eine klare Sprache.

Der Staat will den Kampf gegen Schwarzarbeit wieder intensivieren. Bundesfinanzminister Klingbeil betonen, dass der Kampf gegen Schwarzarbeit aktueller ist denn je. Es wird angekündigte noch intensiver gegen diese Formen der Wirtschaftskriminalität vorgehen.

Mehr Prüfungen durch die Zollbehörden und eine personelle Verstärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden angekündigt. Die Zahl der Arbeitgeberprüfungen hatte sich zuletzt von 2022 bis 2024 nahezu halbiert. Diese Entwicklung soll sich nun umkehren. Auffällig ist auch, dass die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen bei Straftaten zuletzt wieder stark angestiegen ist.

Was bedeutet das für die Praxis der Wirtschaftsstrafverteidigung?
Unternehmen müssen sich auf intensivere Prüfungen und vermehrte Ermittlungsmaßnahmen einstellen.
Compliance-Strukturen in Personal- und Subunternehmerverhältnissen geraten verstärkt in den Fokus.

Die Ermittlungsintensität steigt, insbesondere im Bereich Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug und Mindestlohnverstößen. Unternehmen müssen angekündigt (!) mit einer Zunahme an Prüfungen und bei Anfangsverdacht mit Verfahren rechnen.

Die Risiken für Geschäftsführer und leitende Angestellte mit Personalverantwortung nehmen zu – sowohl straf- als auch bußgeldrechtlich.