Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schmitz beraten und vertreten umfassend im Zollrecht. Wir begleiten Unternehmen bei Themen wie Zollwert (Art. 70 ff. UZK) Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Verfahren der aktiven und passiven Veredelung, Wareneinreihung (Art. 56 UZK), Zolltarifnummern, Präferenzrecht (Art. 64 UZK), Ursprungsnachweisen (Art. 61 UZK), Antidumpingzöllen und Exportkontrolle.
Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie bei Zollprüfungen (Art. 48 UZK, §§ 193 ff. AO), bei Nachforderungsbescheiden, Zollwertprüfungen und bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht (AWG, AWV). Auch bei Durchsuchungen an der Grenze, etwa wegen Geldwäscheverdachts oder des illegalen Bargeldtransfers, stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte zur Seite. Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere die EU-Bargeldverordnung (EU) 2018/1672, das Geldwäschegesetz (GwG) sowie die Kontrollbefugnisse des Zolls nach dem ZollVG und der Abgabenordnung.
