Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schmitz beraten und vertreten umfassend im Zollrecht. Wir begleiten Unternehmen bei Themen wie Zollwert (Art. 70 ff. UZK) Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Verfahren der aktiven und passiven Veredelung, Wareneinreihung (Art. 56 UZK), Zolltarifnummern, Präferenzrecht (Art. 64 UZK), Ursprungsnachweisen (Art. 61 UZK), Antidumpingzöllen und Exportkontrolle.
Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie bei Zollprüfungen (Art. 48 UZK, §§ 193 ff. AO), bei Nachforderungsbescheiden, Zollwertprüfungen und bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht (AWG, AWV). Auch bei Durchsuchungen an der Grenze, etwa wegen Geldwäscheverdachts oder des illegalen Bargeldtransfers, stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte zur Seite. Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere die EU-Bargeldverordnung (EU) 2018/1672, das Geldwäschegesetz (GwG) sowie die Kontrollbefugnisse des Zolls nach dem ZollVG und der Abgabenordnung.
Sie wurden am Flughafen bei der Wiedereinreise nach in Deutschland aus Drittländern wie Dubai, Großbritannien, China oder Türkei von den Zollbeamten angehalten und kontrolliert? Bei der Durchsuchung von Ihnen und Ihrem Gepäck werden teurer Schmuck, Designerware oder Uhren gefunden und beschlagnahmt?
Guter Rat ist jetzt wichtig. Denn Sie sehen sich nun gleich zwei Verfahren ausgesetzt. Zum einen geht es darum, ob und wie viel Steuern für die Gegenstände gezahlt werden müssen. Zum anderen wird ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Egal, ob es sich um Geschenke handelt oder die Gegenstände selbst gekauft wurden.
Wenn der Zoll von einer Steuerpflichtigkeit der Waren ausgeht, muss man entweder die Abgaben sofort bezahlen oder die Gegenstände werden vom Zoll sichergestellt. Sofern sie nur durch Deutschland durchreisen und hier keinen Wohnsitz haben, wird zudem zusätzlich Geld in Höhe der zu erwartenden Geldstrafe mit einbehalten.
Das Zollverfahren und das Verfahren wegen Steuerhinterziehung laufen parallel.
Im Zollverfahren wird die Herkunft der Gegenstände, der tatsächliche Preis/Wert und die Frage geklärt, ob wegen des Mitbringens in die EU Zollabgaben, sog. Einfuhrumsatzsteuer, erbracht werden müssen. Bei den Preisen von Geschenken muss berücksichtigt werden, dass auch Wertsteigerungen eine Rolle spielen, selbst wenn die Ware vor vielen Jahren geschenkt worden ist. Allein der Vortrag, es handelt sich um ein Geschenk, hilft hier meist nicht weiter.
Im Steuerstrafverfahren wird dann gegen Sie ermittelt, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie entgegen einer entsprechenden Pflicht die Gegenstände bei Ihrer Ankunft (roter Ausgang am Flughafen!) nicht angezeigt und die Steuerabgaben nicht bezahlt haben. Es geht um (Versuch der) Steuerhinterziehung. Zusätzlich zu den Steuerabgaben aus dem Zollverfahren droht Ihnen eine Geldstrafe, die bis zu einer Vorstrafe und einem Eintrag im Bundeszentralregister führen kann.
Beide Verfahren sind nervenaufreibend und dauern oft mehrere Monate.
Zunächst ist Einspruch gegen den ggf. bereits ergangenen Zollbescheid zu erheben. Besteht tatsächlich eine Steuerabgabenpflicht? Und wenn ja, in welcher Höhe?
Oft finden wir gute Gründe für die Reduktion der Steuerabgaben. Aufgrund einer hohen Spezialisierung und viel Erfahrung kann die Kanzlei Dr. Schmitz ein Entfallen oder eine Herabsetzung der Abgaben erreichen.
Dies ist hier gleich doppelt wichtig. Denn wenn keine Steuern im Zollverfahren geschuldet werden, konnten diese natürlich auch nicht hinterzogen werden. Ebenso führt eine Verringerung der Steuerabgaben auch zu einer Verringerung der hinterzogenen Steuern und einer geringeren zusätzlichen Strafe.
Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann es schnell zu einer Vorstrafe, zu Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber, mit Aufenthaltserlaubnissen, mit dem Pilotenschein, dem Jagdschein und mit der waffenrechtlichen Erlaubnis kommen. Es gilt, neben der strafrechtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe auch unliebsame Nebenfolgen auf jeden Fall zu vermeiden.
Für den Fall, dass Sie konkret Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte gern bei uns. Leiten Sie uns auch gern Ihre Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung weiter.
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