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News

Was müssen Sie dazu wissen? Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind angewiesen, für die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr.1 InsO (Nummer 70 Absatz 2 AStBV (St) Sorge zu tragen. Daher darf die Verteidigung nicht aus den Augen verlieren, dass bei Steuerhinterziehung und drohender Insolvenz immer die Restschuldbefreiung als Damoklesschwert über dem Verfahren schwebt.

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Interessante Entscheidung des LG Kiel zu der Unwirksamkeit einer Einwilligung bei einer Durchsuchung von Polizeibeamten. Der Entscheidung des Landgerichts Kiel, Beschluss vom 19.8.2021 - 10 QS 43/21 - lag folgender Sachverhalt zu Grunde

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In seinem Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 297/21 hat der BGH klargestellt, dass nicht immer sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen im Rahmen der Gesetzeskonkurrenz als mitbestrafte Vortat bei Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung wegfallen.

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Mit § 136 Abs. 1 Satz 3 Hs. 2 StPO a.F. (zwischenzeitlich: § 136 Abs. 1 Satz 5 Hs. 2 StPO) wurde eine Hinweispflicht auf die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung ausdrücklich in das Gesetz eingeführt. Mit Beschluss vom 6.2.2018 (Az.: 2 StR 163/17) hat der BGH nunmehr erstmalig seit gesetzlicher Einführung dieser Hinweispflicht entschieden, dass ein Verstoß hiergegen kein absolutes Verwertungsverbot begründet.

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Ab dem 1.7.2020 sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen zwingend zu melden! Die sog. DAC 6-Richtlinie (EU) 2018/822 hat damit der Gesetzgeber umgesetzt und das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Sachverhalte beschlossen (BGBl. I 2019, 2875).

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Vor allem im kleineren Mittelstand finden sich immer wieder Unternehmen, die nicht durch ihren offiziellen im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer geleitet werden. Typischerweise wird eine Person überredet, als „Strohmann“ die Geschäftsführung einer GmbH zu übernehmen. Die unbedarfte Person wird dann als Geschäftsführer ins Handelsregister formal eingetragen, obgleich die tatsächlichen Geschicke der Gesellschaft von einem Hintermann geleitet werden – dem sog. faktischen Geschäftsführer.

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Nach wie vor ist die Rechtslage, ob das Gericht auf die obligatorische Einziehung nach §§ 73 ff. StGB hinweisen muss oder nicht, unklar.

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Durch die Coronakrise 2020 sind zahlreiche, gerade kleinere Unternehmen, Soloselbstständige oder aber Angehörige der Freien Berufe in eine existenzbedrohliche, wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten. Die Landesregierung versprach schnelle, unbürokratische und angemessene finanzielle Hilfestellungen.

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Um die Ausbreitung des sog. Coronavirus zu verlangsamen, erließ die Landesregierung von Baden-Württemberg am 17. März 2020 zahlreiche Verhaltensregeln und Maßnahmen in der sog. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 - kurz: Corona-Verordnung.

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Wir freuen uns, dass unsere Kollegin Dr. Alexandra Schmitz in den Ausschuss Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer berufen wurde und gratulieren ihr ganz herzlich dazu!

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