Wir verteidigen gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung (§370 AO), gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggel (§ 373 AO), Steuerhehlerei (§ 374 AO) und Bannbruch (§§ 369 Abs. 1 Nr. 2, 372 AO).
Neben Steuerstraftaten verteidigen wir auch bei Ordnungswidrigkeiten, insbesondere leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) und Steuergefährdung (§ 379 AO).
Unsere besondere Expertise wird durch die aktive Mitwirkung an umfangreichen Hauptverhandlungen vor dem Landgericht Bonn in den bundesweit bekannten Cum-Ex-Verfahren belegt.
