Der Antidumpingzoll ist ein besonderer Zollaufschlag, der dazu dient, die negativen Auswirkungen auf den europäischen Markt für verbilligte Waren zu verhindern. Er wird in der Regel auf eine Ware erhoben, wenn diese vermutlich zu niedrigeren Preisen verkauft wird, als sie tatsächlich im Heimartmarkt hergestellt werden. Mit diesen Antidumpingzöllen soll die Preisdifferenz ausgeglichen werden. Sprich die Wareneinkäufe aus dem außereuropäischen Ausland nicht mehr so attraktiv sind.
Solche Antidumpingzölle führt in der Regel die Europäische Kommission ein. Sie dienen dem Schutz der einheimischen, europäischen Industrie, daher liegt das Tätigwerden der europäischen Union im ureigenen Interesse der EU.
Zur Überprüfung leitet so z. B. die Europäische Kommission spezielle Antidumpingverfahren ein. Zuletzt beispielsweise wegen Gusseisenimporte aus Indien und der Türkei (Amtsblatt der Europäischen Union C/2025/1276 C vom 26.2.2025).
Anti-Dumping-Maßnahmen werden im EU-Zollrecht umgesetzt (insb. über entsprechende Durchführungsverordnungen) und entfalten sofortige Bindungswirkung im Zollverfahren.
Solche Verfahren betreffen viele Unternehmen jedoch nicht nur auf zollrechtlicher und damit wirtschaftlicher Ebene. Hinter den zollrechtlichen Verfahren verbergen sich aber auch nicht selten strafrechtliche Risiken.
Wer gegen diese Regeln bewusst oder auch nur fahrlässig (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) verstößt, dem wird schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gemacht.
Strafverfahren im Kontext mit Anti-Dumping sind dabei auch oft für das Unternehmen von enormer wirtschaftliche Bedeutung. Sofern im Laufe des Verfahrens festgestellt wird, dass die Ware von Anti-Dumping-Zöllen betroffen ist, geht es um mehr als die aktuelle sachgegenständliche Lieferungen. In vielen Fällen kommt es in nachfolgenden Zollprüfungen, welche dann auch die Vorjahre aufgreifen, zur Nacherhebung von Antidumpingzölle für die Vergangenheit.
Dies führt häufig im Unternehmen zu hohen wirtschaftlichen Belastungen. Da die Zollabgabenhinterziehung wie eine Steuerhinterziehung behandelt wird, ist die Straferwartung umso höher, je höher der nacherhobene Betrag ausfällt.
Anti-Dumping-Zölle sind ein sehr politisches Thema und werden auf interne Anweisung der Generalzolldirektion äußerst rigoros von den Hauptzollämtern verfolgt. Selbst für die Einstellung des Verfahrens gibt es hier inoffiziell härterer Regeln als bei anderen Steuerarten.
Wird die Angelegenheit an die europäische Staatsanwaltschaft abgegeben, wird kompetenter Rat umso mehr erforderlich. Die im Ausland gefunden Ergebnisse bedürfen häufig einer anwaltlichen Überprüfung, Zeugenbefragungen im Ausland können notwendig werden. Hier ist Fingerspitzengefühl und Erfahrung dringend erforderlich.
Insgesamt ist Geduld gefragt. Die Verfahren dauern äußerst lang, sie sind komplex und gehen nicht selten mit einer Vielzahl von Betroffenen und Beschuldigten einher.
Die Kanzlei Dr. Schmitz ist geübt, Sockelverteidigerrunden zusammenzustellen und wird zudem im Rahmen von Sockelverteidigungen von anderen Kollegen wegen der hohen Kompetenz und erforderlichen kollegialen Zusammenarbeit gern angefragt.