Der Zoll hat die aktuelle Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Warum ist diese so interessant? Ein Einblick in die aktuelle Kontrollpraxis offenbart, welche Schwerpunkte die Zollverwaltung im Bereich der Bekämpfung illegaler Beschäftigung setzt.

Im Vergleich der Kontrollvolumina des ersten Halbjahres 2025 – hochgerechnet auf das Gesamtjahr – und des Vorjahres 2024 zeigt sich, dass sich die FKS derzeit (gleichbleibend) hochaktiv ist.

In der bundesweiten Betrachtung zeigen sich erneut die bevölkerungs- und industriereichen Bundesländern als Schwerpunkte. Nordrhein-Westfalen führt auch 2025 das Feld an (2.333 Arbeitgeberprüfungen im ersten Halbjahr), gefolgt von Bayern (1.804) und Baden-Württemberg (1.558). Auffällig ist allerdings, dass einige Länder wie Sachsen und Sachsen-Anhalt im Verhältnis zu ihrer Wirtschaftsstruktur eine überproportionale und steigende Prüfintensität aufweisen.

Im Branchenvergleich bleibt das Baugewerbe traditionell das Hauptfeld der FKS. Mit 2.393 Arbeitgeberprüfungen im ersten Halbjahr 2025 (2024: 5.612 im Gesamtjahr) setzt sich der Trend fort, diese Branche engmaschig zu überwachen. Auch das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zeigt mit 2.462 Prüfungen eine weiterhin hohe Kontrollfrequenz.

Zuwächse im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lassen sich vor allem im Bereich der Frisör- und Kosmetiksalons sowie der Sicherheitsdienstleistungen beobachten (Stichwort körpernahe Dienstleistungen, hierzu in meinem letzten Beitrag!). Hier scheint die FKS auf branchenspezifische Trends reagiert zu haben, die auf strukturelle Unregelmäßigkeiten hindeuten. Unternehmer in diesen Bereichen aufgepasst!

Die Halbjahreszahlen 2025 legen nahe, dass die FKS ihre Prüfungsaktivitäten trotz angespannter Personalressourcen wie bei jeder Justizbehörde aktuell auf konstant hohem Niveau hält. Dass bereits pünktlich zur Jahresmitte nahezu 50 % der Prüfzahlen des Vorjahres erreicht wurden, zeigt das konsequente Vorgehen der Behörde.

Spannend wird sein, ob die Schwerpunktsetzung im zweiten Halbjahr – insbesondere in der Bau- und Gastronomiebranche – beibehalten wird oder ob neue Risikofelder, etwa im Bereich der Pflege- oder Transportdienstleistungen, in den Fokus rücken. Die Erfahrung zeigt, dass saisonale Effekte, insbesondere im dritten Quartal, regelmäßig zu einer Intensivierung der Kontrollen führen.

Unternehmen jeder Größe – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum international tätigen Konzern – sollten ihre internen Prozesse zur Lohnabrechnung, Dokumentation von Beschäftigungsverhältnissen und Subunternehmerkontrolle prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Erfahrung zeigt, dass selbst kleine Unstimmigkeiten in Unterlagen oder geringfügige Meldeversäumnisse in FKS-Verfahren strafrechtliche Relevanz für die Geschäftsführung entfalten können.