In der vergangenen Woche führte die Polizei Nordrhein-Westfalen eine umfangreiche Schwerpunktkontrolle in der Binnenschifffahrt durch. Auf rund 900 Kilometern schiffbarer Wasserstraßen wurden etwa 150 Schiffe überprüft – mit bemerkenswertem Ergebnis: In 18 Fällen kam es zu Beanstandungen, vor allem wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung, nicht gemeldeter Probearbeit oder fehlender Einhaltung von Ruhezeiten.

Diese Kontrollen machen deutlich, was in vielen Branchen zunehmend spürbar wird: Die Überwachung der Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten wird intensiver. Der Zoll und insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), ist in diesem Bereich verstärkt aktiv. Sie prüft nicht nur auf illegale Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit, sondern auch auf korrekte Meldungen zur Sozialversicherung und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten.

Selbst vermeintlich geringe Unstimmigkeiten – etwa unvollständige Dokumentationen, verspätete Anmeldungen oder unklare Nachweise über geleistete Stunden – können Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Diese Verfahren sind nicht nur kostspielig, sondern werfen häufig auch ein Licht auf strukturelle Organisationsmängel innerhalb eines Unternehmens. Weitere Verfahren oder weitere Prüfungen drohen.

Gerade in der Binnenschifffahrt, wo flexible Einsatzzeiten und wechselnde Crew-Konstellationen die Regel sind, ist die präzise Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eine Herausforderung. Dennoch gilt das alte Idiom: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeiten ordnungsgemäß zu dokumentieren, Ruhezeiten zu gewährleisten und jede Beschäftigung rechtzeitig – im Zweifel auch per Sofortmeldung – bei der Sozialversicherung anzumelden.

Die jüngsten Kontrollen zeigen exemplarisch, dass Behörden die Umsetzung dieser Pflichten mit Nachdruck verfolgen. Zugleich zeigt die Erfahrung aus der anwaltlichen Praxis: Eine frühzeitige Mitwirkung eines erfahrenen Verteidigers kann entscheidend dazu beitragen, Wogen zu glätten und das Verfahren in geordnete Bahnen zu lenken. Bereits im Ermittlungs- oder Anhörungsverfahren kann durch sachgerechte Kommunikation mit den Behörden, die Vorlage ergänzender Unterlagen oder die Korrektur administrativer Fehler häufig eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Wer frühzeitig reagiert, verhindert Eskalation – und schafft die Grundlage für einen bestmöglichen Ausgang.