In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass besonders sogenannte DDP-Lieferungen (Delivered Duty Paid) im internationalen Handel erhebliche zollrechtliche und insbesondere strafrechtliche Risiken mit sich bringen. Besonders im Zusammenhang mit einem Herkunftsland: China.
Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass bei dieser Lieferklausel der Verkäufer (hier oft der chinesische Exporteur) die Einfuhrabgaben übernimmt. Oder zumindest übernehmen sollte. Nicht selten sehen deutsche Unternehmer hier eine Art „rund-um-sorglos-Packet“.
„Hervorragend, dann braucht sich mein Unternehmen ja nicht mehr um die Verzollung und die Einfuhrabgaben kümmern.“
Das klingt nach viel Komfort für ein kompliziertes und oft auch ungeliebtes Thema. Dabei gibt es hier bereits von Beginn an Probleme mit dem Zollrecht: chinesische Lieferanten sind häufig nicht in der EU ansässig und dürfen daher auch gar nicht eigenständig Zollanmeldungen vornehmen. Laut Art. 170 Abs. 2 UZK benötigt der chinesische Lieferant dafür einen Vertreter. Die hier oft tätigen Speditionen handeln dabei aber als sog. indirekte Vertreter, also im eigenen Namen der Spedition, aber für die Rechnung des chinesischen Lieferanten.
Als indirekter Vertreter übernimmt man dann aber auch die Verantwortung für alle notwendigen zollrechtlichen Formalia. Bei Fehler hinsichtlich der Einreihung der Ware, einem falsch angegeben Zollwert oder unzureichender Dokumentation wird dann der Vertreter für entstehende Abgaben haftbar gemacht. Hier ist das Zollrecht oft besonders streng und dogmatisch.
Was passiert also in der Praxis oft? Der chinesische Verkäufer führt die Zollabwicklung nur mangelhaft durch, das einführende deutsche Unternehmen gerät in den Fokus der Zoll- und Steuerbehörden. Fehlende oder unzutreffende Angaben führen häufig zu Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder Schmuggel. Es drohen Nachzahlungen, Bußgelder oder Geldstrafen.
Eine „strafbefreiende“ Delegation der Verantwortlichkeit ist oft nicht möglich. Unternehmen sollten DDP und seine vermeintlichen Vorzüge deshalb nur mit äußerster Vorsicht genießen.
Im Ernstfall ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung unabdingbar, um steuer- und strafrechtliche Risiken zu begrenzen oder abzuwehren.
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