Fehler bei der zolltariflichen Einreihung gehören in der Praxis zu den wiederkehrenden Themen bei Zoll- und Außenprüfungen von Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Die Zollverwaltung kontrolliert dabei nachträglich, ob Einfuhrabgaben zutreffend festgesetzt und alle zollrechtlichen Pflichten eingehalten wurden. Festgestellte Unregelmäßigkeiten können zu erheblichen Nacherhebungen sowie zu straf- oder bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen.
Eine falsche Warentarifnummer kann dazu führen, dass ein zu niedriger Zollsatz angewendet oder beispielsweise eine Antidumpingabgabe, Genehmigungspflicht oder sonstige handelspolitische Maßnahme nicht berücksichtigt wird. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Zollanmeldung ist grundsätzlich der Beteiligte verantwortlich.
Die Angabe einer unzutreffenden Warentarifnummer führt allerdings nicht automatisch zu einer straf- oder bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit. Entscheidend ist insbesondere, ob dadurch Abgaben verkürzt wurden und ob die Falschangabe vorsätzlich oder leichtfertig erfolgte. Bei einer vorsätzlichen Steuerverkürzung kann eine Steuerhinterziehung vorliegen, die grundsätzlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Wurde die Abgabenverkürzung nicht vorsätzlich, aber leichtfertig verursacht, kommt eine leichtfertige Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit in Betracht. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Unabhängig davon werden die zu wenig festgesetzten Einfuhrabgaben grundsätzlich nacherhoben.
Besondere Bedeutung hat die Aufarbeitung der Vergangenheit. Wird erkannt, dass eine Warentarifnummer über einen längeren Zeitraum falsch verwendet wurde, müssen regelmäßig die betroffenen Waren, Einfuhrvorgänge und Zollanmeldungen ermittelt werden. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, sind die unrichtigen Angaben unverzüglich gegenüber der Zollverwaltung anzuzeigen und zu berichtigen. Die Korrektur kann daher eine Vielzahl zurückliegender Anmeldungen betreffen und erhebliche organisatorische sowie finanzielle Auswirkungen haben.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist deshalb besonders wichtig. Sie ermöglicht es, das Ausmaß des Fehlers festzustellen, mögliche Nachzahlungen zu ermitteln und straf- oder bußgeldrechtliche Risiken bei der weiteren Vorgehensweise zu berücksichtigen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, kann Sie die Kanzlei Dr. Schmitz beraten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
