Die Umsatzsteuerhinterziehung ist ein zentraler Bereich des Steuerstrafrechts und häufig Gegenstand umfangreicher steuerlicher und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Die Sachverhalte sind oftmals komplex und betreffen nicht nur einzelne Steuererklärungen, sondern umfangreiche Liefer- und Leistungsbeziehungen im nationalen und internationalen Wirtschaftsverkehr.
Besondere Bedeutung haben dabei unter anderem innergemeinschaftliche Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb. Fehler bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Warenbewegungen, bei der Dokumentation oder bei den erforderlichen Nachweisen können erhebliche steuerliche und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Verfahren im Zusammenhang mit sogenannten Umsatzsteuerkarussellen. Hier stehen häufig umfangreiche Ermittlungen gegen mehrere Unternehmen und Beteiligte im Raum. Die entscheidende Frage kann dabei sein, ob ein Unternehmen oder dessen Verantwortliche Kenntnis von einem betrügerischen Umsatzsteuerkarussell hatten oder hätten haben müssen.
Auch die Differenzbesteuerung, insbesondere im Handel mit Gebrauchtwaren, Fahrzeugen oder anderen Wirtschaftsgütern, kann Gegenstand steuerstrafrechtlicher Ermittlungen sein. Fehler bei der Anwendung der Differenzbesteuerung oder bei der Beurteilung der Voraussetzungen können zu erheblichen Steuernachforderungen und strafrechtlichen Vorwürfen führen.
Weitere typische Bereiche sind der Vorwurf der Verwendung oder Ausstellung von Scheinrechnungen, unberechtigte Vorsteuerabzüge sowie die Umsatzsteuerschuld nach § 14c UStG. Gerade bei Rechnungen mit unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer können erhebliche steuerliche Risiken entstehen.
Die strafrechtlichen Konsequenzen einer Umsatzsteuerhinterziehung können erheblich sein. Insbesondere bei hohen Hinterziehungsbeträgen, über mehrere Jahre fortgesetzten Sachverhalten oder dem Verdacht organisierter Strukturen drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Nicht selten werden bereits im Ermittlungsverfahren umfangreiche Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder auch Untersuchungshaft angeordnet.
Eine frühzeitige und erfahrene strafrechtliche Verteidigung ist daher von besonderer Bedeutung. Die Kanzlei Dr. Schmitz verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Steuerstrafrecht und berät und verteidigt Mandanten in komplexen Verfahren wegen des Vorwurfs der Umsatzsteuerhinterziehung – von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung und auch in Haftsachen.
Wenn Sie mit einem entsprechenden Vorwurf oder einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sind, kann Sie die Kanzlei Dr. Schmitz beraten und verteidigen. Nehmen Sie entsprechend Kontakt auf.
