Strafbare Wettbewerbsverstöße:

Das Wettbewerbsstrafrecht ist ein spezialisiertes Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit der strafrechtlichen Ahndung unlauterer oder rechtswidriger Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb befasst. Strafbare Wettbewerbsverstöße spielen eine zentrale Rolle und bilden eine Schnittstelle von Strafrecht und Wirtschaftsrecht. Das Wettbewerbsstrafrecht ist besonders für Unternehmen zunehmend von Relevanz – nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen Compliance-Anforderungen und der zunehmenden Strafverfolgungspraxis in diesem Bereich.

Im Kern schützt das Wettbewerbsstrafrecht faire Marktverhältnisse und das Vertrauen in die Integrität wirtschaftlicher Prozesse. Es umfasst strafbare Handlungen, die mit unlauteren Mitteln einen Wettbewerbsvorteil verschaffen sollen. Unter das Wettbewerbsstrafrecht fällt neben diversen Vorschriften des Strafgesetzbuches der Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gem. § 23 GeschGehG (früher §§ 17 -19 UWG a.F.). Der § 23 GeschGEhG stellt das unbefugte Erlangen, das Verwenden oder das Offenlegen von Geschäftsgeheimnissen zu Zwecken des Wettbewerbs aus Eigennutz oder zur Schädigung des Unternehmens unter Strafe.

Vorschriften des Wettbewerbsstrafrechts im Strafgesetzbuch sind Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gem. §§ 299 ff. StGB, wettbewerbsbezogene Täuschungshandlungen gem. § 263 StGB, sowie Urkundenfälschung mit Bezug auf Wettbewerbsverhältnisse gem. § 267 StGB.

In Abgrenzung zum Korruptionsstrafrecht sei gesagt, dass sich beide Rechtsgebiete in Teilen zwar überschneiden, aber das Wettbewerbsstrafrecht stellt vor allem das Marktverhalten von Unternehmen und deren Mitarbeitenden in den Fokus.

Ziel des Wettbewerbsstrafrechts ist es, den fairen Wettbewerb und die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft zu schützen. Rechtswidriges Verhalten im Wettbewerb kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen, Mitbewerber benachteiligen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaft untergraben.

In den letzten Jahren hat das Wettbewerbsstrafrecht deutlich an Bedeutung gewonnen. Grund dafür zum einen die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Tatmodalitäten wie beispielsweise der unbefugte Zugriff auf digitale Geschäftsgeheimnisse. Hinzukommt der gestiegene Druck auf Unternehmen zur Einhaltung von Compliance-Vorgaben.

Kompetente rechtliche Beratung ist in diesem Bereich unerlässlich, da ein Fehlverhalten im Wettbewerb nicht nur zu strafrechtlichen Folgen, also einem Ermittlungsverfahren führen kann, sondern auch zu wirtschaftlichen Verlusten, sowie gegebenenfalls zu zivilrechtlichen Ansprüchen.

Wir in der Kanzlei Dr. Schmitz beraten Sie gerne schon präventiv im Vorfeld oder aber verteidigen Sie selbstverständlich auch im Ermittlungs- und Strafverfahren bei einem Vorwurf der Bestechung, Geheimnisverrats o.ä.

Kontaktieren Sie uns gerne!