Die Kurier-, Express- und Paketbranche ist im Fokus

26. Mai 2026

Das HZA Frankfurt am Main überprüfte zuletzt insgesamt 25 Unternehmen. Die Schwerpunkte der Kontrolle entsprechen dabei den bekannten „Klassikern“ der FSK:

• Werden Arbeitszeiten vollständig und ordnungsgemäß erfasst?
• Liegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz vor?
• Sind Mitarbeitende ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet?
• Sind die Sozialversicherungsabgaben ordnungsgemäß abgeführt?

So wurde bei den Prüfungen etwa häufig festgestellt, dass bestimmte Tätigkeiten wie etwa das Beladen der Fahrzeuge oder Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort nicht als Arbeitszeiten erfasst wurden, obwohl dies Pflicht gewesen wäre. Die Folge: mögliche Mindestlohnverstöße mit nicht unerheblichen straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen.

Auffällig ist auch hier wieder die seit Jahren erkennbare Tendenz des Zolls, Prüfungen gezielt „branchenweise“ durchzuführen. Unternehmen einer gesamten Branche geraten dadurch kollektiv in den Fokus der Behörden. Für betroffene Betriebe bedeutet dies: Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle steigt erheblich, wenn der eigene Wirtschaftsbereich verstärkt beobachtet wird.

Für Unternehmen empfiehlt sich daher eine kontinuierliche Überprüfung interner Prozesse. Insbesondere Arbeitszeitdokumentationen, Vergütungsmodelle, sozialversicherungsrechtliche Bewertungen sowie Melde- und Nachweispflichten sollten regelmäßig kontrolliert und rechtlich überprüft werden. Denn bereits formale Verstöße können umfangreiche und existenzbedrohende Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.