Im Außenwirtschaftsstrafrecht verteidigen wir Sie bei Verstößen gegen Russland-Sanktionen der (VO (EU) 833/2014) gemäß §§ 18, 19 AWG, bei Verstößen gegen weitere Ausfuhrverbote, bei Verstößen wegen ungenehmigter Ausfuhren in Drittländern, bei Problemen mit der Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821), sowie der BAFA-Güter- und Länderlisten und bei Verhängung von Geldbußen und Abschöpfungsmaßnahmen. Wir betreuen sowohl die Verfahren bei den Zollkriminalämtern, bei der Generalbundesanwaltschaft oder verteidigen vor den Gerichten bundesweit.
Auch begleiten wir mit großer Expertise Außenwirtschaftsprüfungen der zuständigen Behörden von der Vorbereitung bis zum Abschluss der Verfahren.
