Marienstraße 48 70178 Stuttgart
Tel. +49 711 185780 0 Fax +49 711 185780 50
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
sekretariat@kanzlei-dr-schmitz.com
Parkplätze im Hof vorhanden
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Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schmitz vertreten auch im Zollrecht. Wir betreuen Unternehmen bei Einreihungsfragen nach dem Unions-Zollkodex und bei der Einholung von verbindlichen Zolltarifauskünften. Gerade bei Zollprüfungen ist Vorsicht geboten. Teilweise können sich nämlich aus den Prüfungen der Zollbehörden bei Beanstandungen Ordnungswidrigkeitsverfahren und Geldbußen, aber auch strafrechtliche Vorwürfe entwickeln. Deshalb ist es hier besonders sinnvoll, frühzeitig einen Anwalt entweder mit der Beratung oder sogleich als Strafverteidiger einzuschalten.
Bei illegalem Bargeldtransfer und Durchsuchungen wegen Geldwäscheverdacht an den Grenzen sind wir ebenfalls zur Stelle.
Das streng formalisierte Zollrecht erfordert präzise Kommunikation mit den Behörden und umfasst Fragen der Sicherheitsleistung. Wir klären Streitfragen zu Zollbeträgen und beraten zu Ursprungsnachweisen, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Antidumping
Bargeldtransfer
Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer
Erstattung und Erlass
Präferenznachweise
Schwarzarbeit
unrichtige Einreihung
Verbrauchsteuern
(verbindliche) Zolltarifauskünfte
Zollbescheide
Zollprüfungen