Geldwäscheverdacht bei Immobilienverkauf? Nicht jeder Gewinn ist verdächtig.
Ein Mandant, Geschäftsführer einer Bauträger-GmbH, kaufte privat ein Grundstück zum Eigenbedarf für 600.000 Euro. Nachdem die Stadt die Bauplanung nicht wie von ihm gewünscht, genehmigte, verkaufte er das Grundstück mehrere Monate später mit moderatem Gewinn an einen Nachbarn. Die Beglaubigung des Kaufvertrages erfolgte durch eine Notarin. Diese meldete den Vorgang, weil sie Verpflichtete ist nach…
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