Marienstraße 48 70178 Stuttgart

Tel. +49 711 185780 0 Fax +49 711 185780 50

Öffnungszeiten: Mo - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

sekretariat@kanzlei-dr-schmitz.com

Parkplätze im Hof vorhanden

Notfallnummer: 0172 7036449
Online-Beratung per Video/Videokonferenz möglich

News

Erneut hat sich der BGH in dem Beschluss vom 3. Mai 2022, 1 StR 10/22 mit der steuerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ehegatten bei Zusammenveranlagung befasst. Hier ist Beratergeschick und Fingerspitzengefühl gefragt.

Weiterlesen

Inzwischen gibt es zunehmend Fälle, bei denen der Vorwurf Beihilfe zum illegalen Aufenthalt im Bundesgebiet gem. § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB neben weiteren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erhoben wird. Aber: Hier lohnen sich Diskussionen mit den Behörden. Die Durchführung der Befragungen ist zu überprüfen, die Antworten zu untersuchen und zuletzt fehlt häufig der Hinweis, dass die Einreise der vermeintliche „Arbeitgeber“ initiiert hat.

Weiterlesen

Mit Einführung von Antidumpingzöllen versucht die EU den eigenen Markt zu schützen. Hintergrund dieser Regel ist, dass immer mehr Waren mit einem Preis aus Drittländern eingefügt werden, der unter dem normalen Marktwert und zunehmend auch unter den Produktionskosten in der europäischen Union liegt.

Weiterlesen

Auf der 94. Konferenz der Justizministerrinnen und Justizminister am 25./26. Mai 2023 in Berlin wurde erneut die Einführung eines Unternehmenssanktionenrechts in den Fokus gerückt.

Weiterlesen

Liegt eine Steuerstraftat vor, so stellt sich nicht nur die Frage des Risikos der Bestrafung, sondern auch die Frage, inwieweit der Täter einer Steuerhinterziehung zusätzlich durch die Haftungsinanspruchnahme für die hinterzogenen Steuern belastet ist.

Weiterlesen

Unter dem 27.4.2022 (Drucksache 20/1518) hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich dem Ziel der umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung widmen will.

Weiterlesen

In seinem Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 297/21 hat der BGH klargestellt, dass nicht immer sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen im Rahmen der Gesetzeskonkurrenz als mitbestrafte Vortat bei Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung wegfallen.

Weiterlesen

Was müssen Sie dazu wissen? Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind angewiesen, für die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr.1 InsO (Nummer 70 Absatz 2 AStBV (St) Sorge zu tragen. Daher darf die Verteidigung nicht aus den Augen verlieren, dass bei Steuerhinterziehung und drohender Insolvenz immer die Restschuldbefreiung als Damoklesschwert über dem Verfahren schwebt.

Weiterlesen

Interessante Entscheidung des LG Kiel zu der Unwirksamkeit einer Einwilligung bei einer Durchsuchung von Polizeibeamten. Der Entscheidung des Landgerichts Kiel, Beschluss vom 19.8.2021 - 10 QS 43/21 - lag folgender Sachverhalt zu Grunde

Weiterlesen

In seinem Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 297/21 hat der BGH klargestellt, dass nicht immer sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen im Rahmen der Gesetzeskonkurrenz als mitbestrafte Vortat bei Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung wegfallen.

Weiterlesen