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Newsarchiv

Mit dem 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) wurde im Juli 2016 die Qualifikation der vorsätzlichen Marktmanipulation unter Einwirkung auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments […] geschaffen. Täter, die in Ausübung ihrer Tätigkeit u.a. für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen wie beispielsweise eine Bank oder Sparkasse handeln, werden danach mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren bestraft.

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zugleich eine teilweise Besprechung des Urteils des BGH vom 10. Juli 2019, Az. 1 StR 265/18

 

Im revisionsrechtlichen Urteil war zunächst die Verfolgung der Umsatzsteuerhinterziehungstat für das Jahr 2005 wegen Eintritts der Verjährung einzustellen. Hintergrund war, dass hinsichtlich der Umsatzsteuerhinterziehung ein Teilbetrag nicht vom Vorsatz des Angeklagten umfasst war, sodass der Gesamtumfang der verkürzten Umsatzsteuer die Wertgrenze von 50.000 € nicht überschritt. Mithin kam nicht die zehnjährige Verjährungsfrist gemäß § 376 Abs. 1 AO, sondern nur die fünfjährige Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i. V. m. § 369 Abs. 2 AO zum Tragen.

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Der dahinterstehenden Frage liegt folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: Bei der Strafbarkeit nach § 266a StGB - also dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - handelt es sich in der Variante des § 266a Abs. 2 Nr. 1 um ein Erfolgsdelikt, da Schwerpunkt hier das aktive Tun - unrichtige oder unvollständige Angaben des Täters - bildet.

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Zollrechtliche Bewilligungen vereinfachen für Unternehmen die zollrechtlichen Abwicklungen erheblich und sind notwendig für den laufenden Geschäftsbetrieb.

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In dem Urteil vom 13. September 2018 (1 StR 642/17) gibt der BGH seine bisher stark kritisierte Rechtsprechung zum Kompensationsverbot teilweise auf. Hintergrund der Entscheidung war folgender:

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In dem Urteil vom 15. Mai 2018 (1 StR 159/17) entschied der BGH über eine Revisionen der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten. In diesem Verfahren ging es um das sog. CO2-Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Mitarbeiter der Deutschen Bank.

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Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. Februar 2019, Az. 18 Qs 30/17

In dem Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. Februar 2019, 18 Qs 30/17 hatte sich das Landgericht Nürnberg-Fürth mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Steuerberater noch „berufstypisch“ handelt oder sich schon wegen Beihilfe strafbar macht.

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BGH Beschluss vom 29. August 2018 - 1 StR 374/18

Wieder einmal hatte sich der 1. Strafsenat mit der Frage auseinanderzusetzen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung im Steuerstrafverfahren in Betracht kommt. Dem landgerichtlichen Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

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BGH Beschluss vom 4. Dezember 2018 – 4 StR 319/18

Dem Beschluss vom 4. Dezember 2018 liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Angeklagte war Geschäftsführer einer GmbH und darüber hinaus deren alleiniger Gesellschafter. Es entstanden im Laufe der Zeit Verbindlichkeiten i.H.v. 2,2 Mio. EUR, die er nicht bedienen konnte. Zunächst waren Stundungsvereinbarungen getroffen worden. Danach erst wurde er wieder zur Zahlung aufgefordert. Im Tatzeitraum vom 30. September 2010 bis 26. November 2010 - so stellte das Landgericht fest – war er nicht in der Lage mindestens 90 % der fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Erst im April des Folgejahres stellte er einen Insolvenzantrag.

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BGH Beschluss vom 13. Dezember 2018 – 5 StR 275/18

Wer sich mit der Strafbarkeit nach § 266a StGB beschäftigt, weiß, dass ein Brandthema ist, ob eine selbstständige Beschäftigung oder aber Arbeitnehmereigenschaft vorliegt. Die Fragestellung betrifft nahezu alle Branchen und ist ein leidiges Thema. Ob man sich nun mit dem Baugewerbe beschäftigt, mit dem Reinigungsgewerbe oder mit Messetätigkeiten, immer wieder greifen die Hauptzollämter oder die deutschen Rentenversicherungen die Thematik auf. Die Ermittlungsbehörden kommen zu hohen Verfallsanordnungen oder Geldbußen, die Unternehmen bis an die Grenze der Insolvenz bringen können. Die Frage, ob eine selbstständige Beschäftigung vorliegt oder nicht, muss daher Dreh-und Angelpunkt sein. Es wird mit harten Bandagen gekämpft. Der BGH hat sich in seinem Beschluss vom 13.  Dezember 2018 - 5 StR 275/18 erneut mit dieser Frage auseinandergesetzt. Hintergrund war hier folgender:

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