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Organisierte Steuerhinterziehung

Unter dem 27.4.2022 (Drucksache 20/1518) hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich dem Ziel der umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung widmen will. Damit sollen z. B. bessere Telefonüberwachungsmöglichkeiten geschaffen werden und die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung erhöht werden.

Hintergrund ist, dass nicht mehr längst organisierte Steuerhinterziehung in den Bereichen mit Umsatzsteuerkarussellen und organisierte Verbrauchsteuerverkürzungen durch Alkohol- und Zigarettenschmuggel zu finden ist. Gerade durch zunehmend komplexere Sachverhalte mit steuerrechtlichen Fallgestaltungen, bei denen professionelle Marktteilnehmer wie internationale Investmentbanken mitwirken, insbesondere vor dem Untergrund der sog. Cum-Ex-Geschäfte, finden sich Strukturen organisierter Steuerhinterziehung. Dem soll entgegengewirkt werden. Dazu soll die Beschränkung des Regelbeispiels der besonders schweren Steuerhinterziehung als Mitglied einer Bande, auf die Hinterziehung von Umsatz und Verbrauchsteuern aufgehoben werden. Zudem wird dies flankiert durch die zusätzliche Erweiterung des Straftatenkatalogs des § 100a StPO, sodass Telefonüberwachung in diesem Bereich möglich ist.

Die Bundesregierung hat diesen Entwurf abgelehnt und wollte bis Ende des Jahres 2022 einen eigenen Gesetzentwurf zur stärkeren Bekämpfung der organisierten Steuerkriminalität vorlegen.