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Unternehmenssanktionenrecht

Auf der 94. Konferenz der Justizministerrinnen und Justizminister am 25./26. Mai 2023 in Berlin wurde erneut die Einführung eines Unternehmenssanktionenrechts in den Fokus gerückt. Unter Tagesordnungspunkt II.16 haben sich die Justizminister erneut mit dem Erfordernis der Schaffung eines Unternehmenssanktionenrechts befasst. Es wurde festgestellt, dass der von der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf, der ein Verbandssanktionengesetz zum Gegenstand hatte, nicht weiter verfolgt wurde, sondern der Diskontinuität anheimgefallen ist.

Es wurde erneut betont, dass das geltende Recht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht ausreicht. Es wird daher im Grundsatz ein Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten gesehen.

Vor diesem Hintergrund haben die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz gebeten, einen erneuten Gesetzesentwurf vorzulegen.

Es bleibt also auch auf diesem Gebiet spannend.