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Wirtschaftsstrafverfahren – nur noch Berufsrichter?

Hintergrund der Fragestellung ist ein Antrag, der auf der Justizministerkonferenz vom November 2017 eingebracht wurde, künftig die Wirtschaftsstrafsachen nur noch von Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richterinnen und Richter durchführen zu lassen.

Dazu soll nun die Landesregierung Baden-Württemberg berichten, z. B. wie sich die Anzahl der Verfahren vor den Wirtschaftsstrafkammern an den Landgerichten in den letzten 10 Jahren entwickelt hat. Auch ist nach der Verfahrensdauer und den durchschnittlichen Verhandlungstagen eines solchen Verfahrens gefragt. Länderübergreifend ist gefragt, ob und wenn ja mit welchem Ergebnis ein solcher Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaftsstrafverfahren künftig nur noch von Berufsrichtern durchführen zu lassen, auf der Justizministerkonferenz beraten wurde.

Auf das Ergebnis dürfen wir gespannt sein. Wir werden weiter berichten.

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