Kassennachschau
Seit dem 01.01.2018 ist die Finanzverwaltung ermächtigt, eine sog. Kassennachschau nach § 146 b AO durchzuführen. Diese erfolgt unangekündigt. Es ermöglicht der Finanzbehörde bestehende Manipulationsmöglichkeit schneller zu überprüfen. Darunter fallen alle Arten von Kassen, auch Barkassen, Ladentheke, Geldkassette, etc. Dasselbe gilt auch für die Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27 b UstG. Die Kassennachschau ist keine steuerliche…
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