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Dr. Alexandra Schmitz in den Ausschuss Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer berufen

Wir freuen uns, dass unsere Kollegin Dr. Alexandra Schmitz in den Ausschuss Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer berufen wurde und gratulieren ihr ganz herzlich dazu!

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Marktmanipulation – Verbrechen oder Ordnungswidrigkeit?

Mit dem 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) wurde im Juli 2016 die Qualifikation der vorsätzlichen Marktmanipulation unter Einwirkung auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments […] geschaffen. Täter, die in Ausübung ihrer Tätigkeit u.a. für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen wie beispielsweise eine Bank oder Sparkasse handeln, werden danach mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren bestraft.

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Steuerliche Beratung und Steuerhinterziehung

zugleich eine teilweise Besprechung des Urteils des BGH vom 10. Juli 2019, Az. 1 StR 265/18 Im revisionsrechtlichen Urteil war zunächst die Verfolgung der Umsatzsteuerhinterziehungstat für das Jahr 2005 wegen Eintritts der Verjährung einzustellen. Hintergrund war, dass hinsichtlich der Umsatzsteuerhinterziehung ein Teilbetrag nicht vom Vorsatz des Angeklagten umfasst war, sodass der Gesamtumfang der verkürzten Umsatzsteuer die Wertgrenze von 50.000 € nicht überschritt. Mithin kam nicht die zehnjährige Verjährungsfrist gemäß § 376 Abs. 1 AO, sondern nur die fünfjährige Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i. V. m. § 369 Abs. 2 AO zum Tragen.

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§ 266a StGB – Verjährungsbeginn vereinheitlichen? – Warum eigentlich nicht!

Der dahinterstehenden Frage liegt folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: Bei der Strafbarkeit nach § 266a StGB – also dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – handelt es sich in der Variante des § 266a Abs. 2 Nr. 1 um ein Erfolgsdelikt, da Schwerpunkt hier das aktive Tun – unrichtige oder unvollständige Angaben des Täters – bildet.

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Zollrechtliche Bewilligung – 3 Jahresfrist läuft 2019/2020 aus

Zollrechtliche Bewilligungen vereinfachen für Unternehmen die zollrechtlichen Abwicklungen erheblich und sind notwendig für den laufenden Geschäftsbetrieb.

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Kompensationsverbot – hinsichtlich der Umsatzsteuer teilweise gelockert

In dem Urteil vom 13. September 2018 (1 StR 642/17) gibt der BGH seine bisher stark kritisierte Rechtsprechung zum Kompensationsverbot teilweise auf. Hintergrund der Entscheidung war folgender:

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Aufgabe der Millionengrenze im Steuerstrafrecht – BGH Urteil vom 15. Mai 2018

In dem Urteil vom 15. Mai 2018 (1 StR 159/17) entschied der BGH über eine Revisionen der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten. In diesem Verfahren ging es um das sog. CO2-Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Mitarbeiter der Deutschen Bank.

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Steuerstrafrecht – Gefahr einer Beihilfestrafbarkeit des steuerlichen Beraters

Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. Februar 2019, Az. 18 Qs 30/17 In dem Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. Februar 2019, 18 Qs 30/17 hatte sich das Landgericht Nürnberg-Fürth mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Steuerberater noch „berufstypisch“ handelt oder sich schon wegen Beihilfe strafbar macht.

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Schätzung im Steuerstrafverfahren

BGH Beschluss vom 29. August 2018 – 1 StR 374/18 Wieder einmal hatte sich der 1. Strafsenat mit der Frage auseinanderzusetzen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung im Steuerstrafverfahren in Betracht kommt. Dem landgerichtlichen Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

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BGH schreibt Maßstäbe für die Vorsatzfeststellungen im Rahmen der Insolvenzverschleppung fest

BGH Beschluss vom 4. Dezember 2018 – 4 StR 319/18 Dem Beschluss vom 4. Dezember 2018 liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Angeklagte war Geschäftsführer einer GmbH und darüber hinaus deren alleiniger Gesellschafter. Es entstanden im Laufe der Zeit Verbindlichkeiten i.H.v. 2,2 Mio. EUR, die er nicht bedienen konnte. Zunächst waren Stundungsvereinbarungen getroffen worden. Danach erst wurde er wieder zur Zahlung aufgefordert. Im Tatzeitraum vom 30. September 2010 bis 26. November 2010 – so stellte das Landgericht fest – war er nicht in der Lage mindestens 90 % der fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Erst im April des Folgejahres stellte er einen Insolvenzantrag.

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Tel. 0711 185780 0

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