Nach der Analyse der Strafverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) folgt nun ein Blick auf die Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi-Verfahren), Verwarnungen und Bußgelder. Dieser Teil der Statistik ist ein zentraler Indikator für die repressive Wirkung der FKS – sie zeigt, in welchen Bereichen die Behörde mit standardisierten und wirtschaftlichen Sanktionen reagiert, bevor strafrechtliche Relevanz erreicht wird.

Wie auch in den anderen Teilen der Statistik zeigt sich bei den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren eine sehr hohe Aktivität bei gleichbleibender Intensität, sofern sich das Niveau von Anfang 2025 im zweiten Halbjahr fortsetzt.

Inhaltlich dominieren weiterhin Verstöße gegen § 404 SGB III, insbesondere wegen Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung (Arbeitgeber: 3.709 Fälle; Arbeitnehmer: 4.072 Fälle). Ebenfalls stark vertreten bleiben die Verstöße gegen das Mindestlohngesetzes (§ 21 MiLoG), vor allem wegen fehlender Aufzeichnungen und der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns (zusammen rund 2.900 Verfahren im Halbjahr 2025).

Die kontinuierlich hohe Zahl an Verfahren im Bereich der Meldepflichtverletzungen (§ 111 SGB IV) zeigt zudem, dass formale Versäumnisse im Melde- und Dokumentationswesen nach wie vor zu erheblichen Bußgeldrisiken führen – häufig ausgelöst durch unvollständige oder verspätete Sofortmeldungen.

Bezüglich der erledigten Verfahren könnte es zu einer höheren Erledigungsquote kommen. Dies wäre eine äußert begrüßenswerte Entwicklung und könnte auf eine fortgesetzte Effizienzsteigerung in der Verfahrensbearbeitung schließen lassen.

In der Branchenanalyse bleibt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit 5.090 erledigten Verfahren (2024: 9.152) das dominierende Feld. Dicht gefolgt vom Baugewerbe (2.744 im ersten Halbjahr 2025; 5.191 im Jahr 2024) und der Gebäudereinigung (906; 1.691). Auffällig ist, dass die Frisör- und Kosmetikbranche mit 587 Verfahren bereits mehr als 65 % des Vorjahreswertes erreicht hat – ein Hinweis darauf, dass hier die FKS ihre Prüfdichte und Bußgeldpraxis verstärkt (auch hier wieder der Trend im Bereich der körpernahen Dienstleistungen!). Die Zunahme im Bereich der Pflegebranche (433 Verfahren, 2024: 771) bestätigt ebenfalls den Trend, dass die FKS zunehmend auf personalintensive Wirtschaftszweige reagiert, in denen komplexe Subunternehmerstrukturen und unklare Beschäftigungsverhältnisse mittlerweile immer häufiger anzutreffen sind.

Es zeigt sich insgesamt wohl eine Verdichtung der Ahndungspraxis im Ordnungswidrigkeitenrecht durch die FKS. Auch ohne strafrechtliche Vorwürfe können OWi-Verfahren erhebliche finanzielle und reputative Konsequenzen für Unternehmen haben. Selbst kleinere Versäumnisse, etwa in der Lohnabrechnung oder Dokumentation, können zu empfindlichen Bußgeldern führen.