Cum-Ex- und Cum-Cum-Verfahren gehören zu den komplexesten und anspruchsvollsten Bereichen des modernen Steuerstrafrechts. Sie betreffen hochkomplexe Kapitalmarkt- und Steuergestaltungen, deren rechtliche und tatsächliche Bewertung regelmäßig eine intensive Auseinandersetzung mit umfangreichen Transaktionsstrukturen, steuerrechtlichen Fragestellungen und der Rechtsprechung erfordert.
Die Kanzlei Dr. Schmitz verfügt in diesem Bereich über besondere Erfahrung. Bereits in einem der ersten Verfahren im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften vor dem Landgericht Bonn hat die Kanzlei Dr. Schmitz die Verteidigung geführt.
Auch Jahre nach Beginn der strafrechtlichen Aufarbeitung sind Cum-Ex-Verfahren weiterhin Gegenstand umfangreicher Ermittlungen und Gerichtsverfahren. Die Verfahren betreffen unterschiedliche Banken, Finanzdienstleister und weitere Beteiligte und werden weiterhin von spezialisierten Ermittlungsbehörden verfolgt.
Zunehmend geraten daneben auch Cum-Cum-Gestaltungen in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Hier zeigt sich, dass die strafrechtliche Aufarbeitung entsprechender Sachverhalte weiter voranschreitet und auch komplexe, über Jahre zurückliegende Transaktionen erneut Gegenstand von Ermittlungen werden können. Aktuelle Ermittlungen zeigen, dass Cum-Cum-Sachverhalte weiterhin eine erhebliche Rolle für die Strafverfolgungsbehörden spielen.
Für Betroffene ist eine frühzeitige und kompetente Verteidigung von besonderer Bedeutung. Gerade in diesen Verfahren geht es regelmäßig nicht nur um steuerrechtliche Bewertungen, sondern auch um komplexe Fragen des individuellen Tatbeitrags, der Kenntnis einzelner Beteiligter, der Verantwortungsstrukturen innerhalb von Unternehmen und Banken sowie um umfangreiche Beweis- und Transaktionsketten.
Die Kanzlei Dr. Schmitz arbeitet in diesem Bereich auch deutschlandweit mit anderen spezialisierten Verteidigern zusammen. Gerade bei umfangreichen und komplexen Verfahren ist ein enger fachlicher Austausch zwischen den Verteidigern häufig unerlässlich. Soweit eine gemeinsame Sockelverteidigung rechtlich und unter Wahrung der jeweiligen Mandanteninteressen möglich ist, kann eine abgestimmte Verteidigungsstrategie dazu beitragen, die komplexen tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen umfassend aufzuarbeiten und die Interessen der Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Die Kanzlei Dr. Schmitz verfügt über langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht und in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Wenn Sie im Zusammenhang mit Cum-Ex- oder Cum-Cum-Geschäften mit steuerlichen oder strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind oder hierzu Fragen haben, kann Sie die Kanzlei Dr. Schmitz beraten und verteidigen. Nehmen Sie entsprechend Kontakt auf.
