In meinem letzten Beitrag hatte ich bereits zu einem Teil der aktuellen Arbeitsstatistik des Zolls zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) berichtet. Aus dem (hochgerechneten) Vergleich zum Vorjahr zeichnet sich bei den eingeleiteten Strafverfahren weiterhin gleichbleibende hohe Aktivität ab.
Die Zahlen zeigen, dass die FKS ihre Ermittlungsaktivitäten trotz personeller und struktureller Herausforderungen in den letzten Jahren konstant aufrechterhält. Besonders hoch waren auch 2025 wieder die Einleitungsquoten wegen Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB) und Leistungsmissbrauch (§ 263 StGB) – diese machen weiterhin den größten Teil der Fälle aus.
Die Zahl der erledigten Strafverfahren liegt im ersten Halbjahr 2025 bereits bei 48.148, während im gesamten Jahr 2024 90.810 Verfahren abgeschlossen wurden.
Inhaltlich zeigt sich bei den erledigten Strafverfahren ein ähnliches Bild wie bei den Einleitungen: Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf Beitragsbetrug, Leistungsmissbrauch und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (meist bei Beschäftigung von Ausländern).
Besonders aufschlussreich ist die Entwicklung bei den im Zusammenhang mit FKS-Verfahren rechtskräftig gewordenen Strafen. Im Gesamtjahr 2024 wurden 15.325 Monate Freiheitsstrafen und Geldstrafen in Höhe von 30,4 Mio. € verhängt. Für das erste Halbjahr 2025 liegen die Werte etwas geringer bei 6.472 Monaten Freiheitsstrafe und schon jetzt 17,37 Mio. € Geldstrafen.
Setzt sich dieser Trend fort, wäre zum Jahresende 2025 mit einem deutlichen Anstieg der Geldstrafensummen gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. Die immer wieder auch durch die Medien hallenden Kampfansagen der Politik scheinen bei der Justiz anzukommen.
Wie bereits in den Vorjahren bleibt das Baugewerbe das zentrale Feld. Hier wurden im ersten Halbjahr 2025 4.623 Verfahren eingeleitet (2024: 9.946) – nahezu unverändert im Verhältnis zum Vorjahr. Deutlich sichtbar ist ein Anstieg der Verfahren in der Pflegebranche, während im Transport- und Logistikgewerbe ein leichter Rückgang festzustellen ist.
Für die strafrechtliche Praxis, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht, ergibt sich aus diesen Zahlen ein klares Bild: Die FKS hält ihr Ermittlungsniveau mindestens aufrecht. Die zunehmende Zahl rechtskräftiger Geldstrafen unterstreicht zugleich den Anspruch der Justiz, wirtschaftliche Fehlverhalten spürbar zu sanktionieren.
Für Strafverteidiger bedeutet dies, dass Verteidigungsstrategien noch stärker auf eine frühzeitige Einflussnahme im Ermittlungsverfahren ausgerichtet werden und Chancen für Einstellungen nach § 153 a StPO gesucht werden müssen.
