Dual-Use-Güter


Waren, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, sind sog. Dual-Use-Güter. Aufgrund ihres sicherheitsrelevanten Potentials unterliegen sie strengen Exportkontrollen, insbesondere nach der Dual-Use-Verordnung. Seit 09.09.2021 gilt die Verordnung (EU) 2021/821. Diese hat die alte Verordnung (EG) 428/2009 ersetzt.

Unternehmen müssen vor einer Ausfuhr sorgfältig prüfen, ob Genehmigungspflichten bestehen oder Embargovorschriften greifen.

Neben der güterbezogenen Einordnung ist auch der Endverbleib zu prüfen. Es kommt dabei maßgeblich darauf an, wer Enderwerber ist und welchem Zweck die Lieferung dient. Unternehmen müssen Endverbleibserklärungen auf Plausibilität prüfen und risikobasierte Maßnahmen zur Vermeidungs- oder Umleitungsrisiken ergreifen.

Aus Compliance-Sicht empfiehlt sich ein strukturiertes Exportkontrollsystem mit klarem Prüf- und Dokumentationsprozessen, um Haftungsrisiken wirksam zu minimieren.

Verstöße gegen exportkontrollrechtliche Vorgaben können gravierende strafrechtliche Folgen haben. Es kommt nicht selten zu Ermittlungsverfahren. Dabei drohen neben Geld- und Freiheitsstrafen auch erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Als auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie sowohl präventiv beim Aufbau rechtssicherer Exportkontroll- und Compliance-Systeme als auch bei der Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren.

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