Zollrechtliche Fragestellungen bergen oft ein erhebliches strafrechtliches Risiko. Bereits kleine Unstimmigkeiten bei der Einfuhr- oder Ausfuhranmeldung, dem angegebenen Zollwert oder der Einreihung von Waren können schnell den Vorwurf einer Straftat begründen. Hier knüpft das Zollrecht oft an das allgemeine Strafrecht, Steuerstrafrecht sowie das Außenwirtschaftsrecht an. Aus einer vermeintlich rein verwaltungsrechtlichen Prüfung kann sich daher rasch ein Ermittlungs- oder Strafverfahren entwickeln.
Die Kanzlei Dr. Schmitz in Stuttgart verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung und Verteidigung im Zollstrafrecht. Wir begleiten Unternehmen und Verantwortliche von der Kommunikation mit Zoll- und Ermittlungsbehörden bis hin zur konsequenten Vertretung und Verteidigung im Strafverfahren. Dank unserer fundierten Kenntnisse der angrenzenden Rechtsgebiete erkennen wir Risiken frühzeitig und entwickeln zielgerichtete Strategien, um Sie effektiv zu verteidigen.
