Marienstraße 48 70178 Stuttgart
Tel. +49 711 185780 0 Fax +49 711 185780 50
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
sekretariat@kanzlei-dr-schmitz.com
Parkplätze im Hof vorhanden
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Die Anwälte der Kanzlei Dr Schmitz beraten und vertreten mit großer Expertise Unternehmen wie Einzelpersonen im Bereich des Umweltstrafrechts. Zum Umweltstrafrecht gehören Tatbestände wie Gewässer- und Bodenverunreinigung aber auch der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen. Häufig geraten die Unternehmen in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, nachdem Betriebsunfälle geschehen sind. So können erhebliche Umweltschäden dadurch entstehen, dass ein Ventil vergessen wurde abzuschalten oder auch nur gefährlicher Abfall unsachgemäß gelagert wurde. Auch kann das Unternehmen zum Beispiel beim Abbau von Altbauten feststellen, dass eine Verunreinigung mit Asbest gegeben ist, dieser aber nicht ordnungsgemäß und zeitnah entsorgt wurde. In all diesen Fällen wird die Ursache für das Fehlverhalten ermittelt und es können gegen Unternehmensleitungsorgane strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Häufig werden die Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz auch bereits im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen hinzugezogen. Sie können das Unternehmen begleiten oder den Mitarbeitern als Zeugenbeistand zur Verfügung stehen.
Letztendlich ist Ziel, weitere Schäden sowohl von den Unternehmen als auch von den Leitungsorgangen fernzuhalten. Dies gilt sowohl bei drohenden Bußen gegen das Unternehmen als auch für das Risiko strafrechtlichen Verurteilungen, die jedenfalls vermieden werden müssen. Ferner muss unter Compliance-Gesichtspunkten die interne Struktur durchleuchtet und ggf. die Arbeitsfelder neu geordnet werden.
Gerne unterstützen wir Sie!