Die Kanzlei Dr. Schmitz ist auf Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht spezialisiert und vertritt Unternehmen sowie Geschäftsführer und Vorstände in allen straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren.
Wir beraten und verteidigen bei Vorwürfen wie Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug auch im Zusammenhang mit Coronahilfen (§ 264 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB), Untreue (§ 266 StGB), sowie Korruptionsdelikten wie Bestechung (§ 334 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Vorteilsannahme (§331 StGB) und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB).
Wir begleitenDurchsuchungen, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie Rechtsmittelinstanzen und entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien für Unternehmensleitungen und Aufsichtsgremien. Auch für strafrechtliche Revisionen stehen wir zur Verfügung.
