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Bilanzstrafrecht

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Das Bilanzrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Aufstellung und den Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanzen, regeln.

Die Rechnungslegung und Bewertung stehen dabei immer wieder im Fokus bilanzstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren, die sich auch nicht mehr nur gegen Unternehmensverantwortliche, sondern immer häufiger auch gegen externe Wirtschaftsprüfer richten. So werden in Strafverfahren beispielsweise wegen Bilanzfälschung regelmäßig spezielle Fragestellungen des Bilanz- und Bewertungsrechts aufgeworfen, die entsprechende handelsrechtliche Kenntnisse erfordern. Gerade auch komplizierte Bewertungsthemen treten häufig hinzu, wie beispielsweise die Bewertung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen oder Grundstücken bzw. die Prüfung vorgenommener Wertberichtigungen oder gebildeter Rückstellungen.

Strafverfahren im Bereich des Bilanzstrafrechts gehen oft auch mit Vorwürfen der Untreue und verschiedener Konstellationen des Betruges sowie Vorwürfen von Steuer- oder Insolvenzdelikten einher. Auch weisen sie eine enge Verbindung mit dem Kapitalmarktstrafrecht auf.

Entsprechend umfassende und kompetente Beratung und Begleitung finden Sie hier.

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