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Internationales Strafrecht

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Häufig stellen sich in einem konkreten Mandat internationale Fragestellungen, so etwa wenn eine Strafverfolgung gegen den Mandanten in verschiedenen Staaten erfolgt, der Mandant im Ausland inhaftiert wurde oder ein anderer Staat seine Auslieferung beantragt. Darüber hinaus bestehen im Rahmen von Rechtshilfe ebenso wie bei Ermittlungen gegen multinationale Unternehmen Berührungspunkte mit ausländischen Rechtsordnungen.

Und auch Europa macht nicht vor dem Strafrecht halt. Neben dem Europäischen Haftbefehl gibt es zwischenzeitlich auch die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen, die Ermittlungsmaßnahmen innerhalb der EU wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Zukünftig werden deutsche Staatsanwälte beispielsweise italienische Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland vollstrecken.

Dem Einsatz europäischer Ermittlungsbehörden – wie dem Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Europol oder Eurojust – gilt es kompetent und effektiv zu begegnen. Hierzu bedarf es detaillierter Fachkenntnisse und einer entsprechenden Strafverteidigererfahrung in diesem Bereich. Beides finden Sie bei uns!

Wir vertreten und beraten Sie umfassend in europäischen Ermittlungsverfahren oder Auslieferungsverfahren ebenso wie bei internationalen Rechtshilfeersuchen oder Auslieferungsersuchen.

Es kann in diesem Bereich viele Gründe geben, warum der Mandant nicht zu uns in unser Büros kommen kann. Der wichtigste Grund ist, dass der Mandant befürchten muss, bei Einreise nach Deutschland verhaftet zu werden. Hier bieten wir u. a. die Möglichkeit der Videokonferenz an.

Wenn Sie kompetenten Rechtsrat suchen, rufen Sie uns gern an.

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