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Revision

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Die Kanzlei Dr. Schmitz betreut auch strafrechtliche Revisionsverfahren deutschlandweit. Die Revision ist das letzte Verfahren, in dem ein Betroffener eine gerichtliche Entscheidung noch angreifen kann. Das Revisionsverfahren unterscheidet sich grundlegend von allen anderen Verfahrensabschnitten und bedarf der besonderen Fachkompetenz.

Denn es ist bekannt, dass nur geringfügige Erfolgsaussichten bestehen. Die Verfahrensrügen, die erhoben werden können, scheitern oft an den Formvorschriften.

Auch ein Angreifen des materiellen Rechts erfordert eine fundierte Auseinandersetzung mit der zugrunde liegende materiell-rechtliche Fragestellungen.

Eine eigene Beweiswürdigung nimmt das Revisionsgericht demgegenüber nicht wahr. Auf Zeugen oder auf das, was damals gesagt wurde, kommt es dazu nur beschränkt bis gar nicht an.

Da dieses Verfahren aber umso bedeutender für den Betroffenen ist, da danach meist die Vollziehung der Gefängnisstrafe zu erwarten ist, bedarf es der besonderen Fachkompetenz und der gehobenen Sachkunde.

Rufen Sie uns an, wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben.

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