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Strafverteidigung in Hauptverhandlung

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Die Kanzlei Dr. Schmitz berät und vertritt Sie selbstverständlich nicht nur in laufenden Ermittlungsverfahren sondern auch – wen sich keine Lösung abzeichnet - in strafrechtlichen Hauptverhandlungen sowohl vor den Landegerichten als auch vor den Amtsgerichten und zwar jederzeit überörtlich. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schmitz sind dabei nicht regional gebunden.

Die Kanzlei Dr. Schmitz und ihre Rechtsanwälte haben umfassende forensische Erfahrung im Bereich der Verteidigung in Hauptverhandlungen. Sowohl in erstinstanzlichen Verhandlungen vor dem Langerichten, bei denen auf die Revision hin verteidigt werden muss, als auch in Hauptverhandlungen vor den Amtsgerichten, wo sich ggf. nochmals die Berufungshauptverhandlung anschließen kann, wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend verläuft.

Die Kanzlei Dr. Schmitz und ihre Rechtsanwälte übernimmt aber auch Verhandlungen, bei denen bereits die erstinstanzliche Hauptverhandlung stattgefunden hat, und der Angeklagte sich dann für einen Anwaltswechsel entscheidet und führt dann die Berufungshauptverhandlung durch. Auch in diesen Fällen ist eine sichere und umfangreiche Einarbeitung in die Materie gewährleistet.

Alle Fälle dieser Art konnten bisher für die Mandanten auch mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden.

Selbstverständlich verteidigt die Kanzlei Dr. Schmitz und ihre Rechtsanwälte auch nach Einspruch gegen Strafbefehle, wenn dies gewünscht wird.

Wenn sie Fragen haben, kontaktieren sie uns jederzeit gerne!

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